Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Need4Street Automotive GmbH
Dorfäckerstr. 19
90427 Nürnberg
Deutschland

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und ihren Kunden, insbesondere über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie über Einbau-, Nachrüst-, Reparatur-, Diagnose-, Programmier-, Codier- und sonstige Werkstatt- oder Dienstleistungen. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über den Onlineshop, im Geschäft, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise geschlossen wird.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Waren und Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Leistungen ab.

Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Tagen durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung, Ausführung der Zahlungstransaktion, Versand der Ware oder Beginn der vereinbarten Leistung annehmen. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Eine automatisch versandte Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt keine Vertragsannahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

Bei außerhalb des Onlineshops erteilten Werkstatt- oder sonstigen Aufträgen kommt der Vertrag durch Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

3. Preise und Zahlung

Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und sonstige zusätzliche Kosten werden gesondert ausgewiesen.

Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

Bei Kaufverträgen ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Bei Werkleistungen ist die Vergütung grundsätzlich mit Abnahme und Zugang der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4. Kostenvoranschläge und Werkstattaufträge

Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Wird während der Durchführung erkennbar, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wesentlich überschritten werden muss, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.

Leistungen, die über den erteilten Auftrag hinausgehen, werden nur ausgeführt, soweit sie vom Kunden beauftragt oder genehmigt wurden.

Diagnose-, Prüf- und Fehlersucharbeiten können auch dann vergütungspflichtig sein, wenn anschließend keine Reparatur durchgeführt wird, sofern deren Vergütung vereinbart wurde.

5. Vom Kunden bereitgestellte Teile

Stellt der Kunde Teile, Zubehör, Software oder sonstige Gegenstände zur Verarbeitung oder zum Einbau bereit, ist der Auftragnehmer nicht für deren eigene Mangelfreiheit, Haltbarkeit, Zulässigkeit oder Eignung verantwortlich, soweit ein entsprechender Mangel oder eine fehlende Eignung für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.

Gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten sowie die Verantwortung des Auftragnehmers für die fachgerechte Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten bleiben unberührt.

6. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferanschrift innerhalb der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

7. Abnahme von Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung einen Werkvertrag darstellt und eine Abnahme nach der Beschaffenheit der Leistung vorgesehen ist, ist der Kunde nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Die gesetzlichen Regelungen über eine Abnahmefiktion bleiben unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers.

Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

9. Zurückbehaltungs- und Pfandrechte

Dem Auftragnehmer stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte zu.

Bei Werkleistungen besteht für Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag insbesondere das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an den vom Auftragnehmer hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

10. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

11. Mängelrechte bei Waren

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung.

Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt.

Ist der Kunde Kaufmann, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

12. Mängelrechte bei Werkleistungen

Für Werkleistungen gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Auftragnehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

Die in Ziffer 11 genannten Ausnahmen von der Verkürzung der Verjährungsfrist gelten entsprechend.

13. Herstellergarantien

Etwaige Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und nur nach Maßgabe der Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

14. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

15. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

16. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.